Ratgeber · Kosten
Im Trauerfall stellt sich schnell die Frage, wer für die Kosten der Bestattung aufkommt. Die Antwort hängt von der familiären und finanziellen Situation ab. Hier ein verständlicher Überblick.
Nach dem Gesetz tragen zunächst die Erben die Bestattungskosten (§ 1968 BGB). Davon zu unterscheiden ist die sogenannte Bestattungspflicht: Nach den Bestattungsgesetzen der Länder müssen die nächsten Angehörigen dafür sorgen, dass die Bestattung durchgeführt wird – unabhängig davon, ob sie erben.
Reicht der Nachlass nicht aus und sind die Verpflichteten finanziell nicht in der Lage, die Kosten zu tragen, kann das Sozialamt die erforderlichen Bestattungskosten übernehmen (§ 74 SGB XII, oft „Sozialbestattung" genannt). Der Antrag wird beim zuständigen Sozialamt gestellt. Wir unterstützen Sie gern dabei, was hier zu beachten ist.
Eine würdevolle Bestattung muss nicht teuer sein. Eine Feuerbestattung oder eine anonyme Bestattung ist deutlich günstiger als eine aufwendige Erdbestattung. Wie sich die Kosten zusammensetzen, lesen Sie in unserem Beitrag Was kostet eine Bestattung?
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.